Honorar
Grundlage für das anwaltliche Honorar bildet die Tarifordnung für Anwältinnen und Anwälte des Kantons Basel-Landschaft. Anlässlich des ersten Gesprächs informiere ich Sie gerne umfassend über alle Kostenmodalitäten.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach dem geleisteten Stundenaufwand. Dabei beträgt der Stundenansatz je nach Schwierigkeit des Falles zwischen CHF 200 und CHF 280. In bestimmten Rechtsbereichen hängt das Honorar von der Höhe des Streitwertes ab. In Ausnahmefällen ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Die Rechnungstellung erfolgt zuzüglich allfälliger Auslagen (Porti, Kopien) sowie der Mehrwertsteuer (7,7%).
Sollten Sie nicht ausreichende, finanzielle Mittel besitzen, um allfällige Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen zu können, erläutere ich Ihnen die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtspflege bzw. der amtlichen Verteidigung im Strafrecht. Allenfalls können diese Kosten vorläufig durch den Staat getragen werden. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen bestehen und stelle das notwendige Gesuch bei der entsprechend zuständigen Instanz.
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, prüfe ich zusammen mit Ihnen, ob die Rechtschutzversicherung die anfallenden Kosten übernimmt.
Ihre persönlichen, finanziellen Verhältnisse werde ich aber selbstverständlich im Hinblick auf die Honorarvereinbarung berücksichtigen, wenn zwischen uns ein Mandatsvertrag entstehen sollte.